Eine Rehasport-Verordnung, die zunächst von Ihrem Arzt ausgestellt wurde, verliert Ihre Gültigkeit nicht.
Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme genehmigt, läuft der Genehmigungszeitraum. Dieser beläuft sich für 50 Einheiten i.d.R. auf 18 Monate (Deutsche Rentenversicherung: 6 Monate).
Sobald alle 50 Einheiten absolviert oder alternativ 18 Monate (bzw. 6 Monate bei der DRV) vorüber sind, verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit.