Gibt es Fristen zu beachten?

Wann muss ich loslegen? Spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Reha.

Wie lange darf ich das Programm unterbrechen? Eine Unterbrechung ist höchstens 4 Wochen am Stück zulässig. Urlaub oder Krankheit spielt hier keine Rolle. Bei Überschreitung der 4 Wochen sind wir nicht der Ansprechpartner für das weitere Verfahren. Hier müssen Sie sich direkt an Ihre Rentenversicherung wenden.

Wie lange habe ich für die 26 Einheiten Zeit? Maximal 6 Monate

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