Die Startphase zu Beginn und die Auffrischung am Ende der Prävention sind ganztägig. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie für diese Tage freizustellen und das Entgelt fortzuzahlen. Die regelmäßigen Trainingstermine sind berufsbegleitend. Das heißt, dass Sie diese Termine außerhalb der Arbeitszeit in Ihrer Freizeit wahrnehmen.