Warum wird eine Rezeptgebühr bzw. Eigenbeteiligung fällig?

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einziehen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

  • 10,00 Euro pro Verordnung
  • + 10% des gesamten Behandlungspreises

Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.

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