REHASPORT

Wie lange ist meine Rehasportverordnung gültig?

 Eine Rehasport-Verordnung, die zunächst von Ihrem Arzt ausgestellt wurde, verliert Ihre Gültigkeit nicht. Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme genehmigt, läuft der Genehmigungszeitraum. Dieser beläuft sich für 50 Einheiten i.d.R. auf 18 Monate (Deutsche Rentenversicherung: 6 Monate). Sobald alle 50 Einheiten absolviert oder alternativ 18 Monate (bzw. 6 Monate bei der DRV) vorüber sind, verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit.

Welche Kosten entstehen für mich am Rehasport?

Sobald Sie eine genehmigte Verordnung Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung haben, werden die Kosten für die Teilnahme am Rehasport zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Für Sie fallen keinerlei Kosten an.

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