FAQ
Fragen und Antworten
Allgemein
Nein, der Westpark ist in dieser Form einzigartig. Wir sind ein 100%-iges Tochterunternehmen des BWMK.
Wir haben am 16. Oktober 2019 unser Gesundheitszentrum in Hanau-Steinheim eröffnet.
Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen sie einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, mindestens 30%, höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen zu besetzten, die nach § 215 SGB IX von ihrer Schwerbehinderung besonders betroffen sind. Inklusionsunternehmen verwirklichen also inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf.
Weitere Infos finden sie direkt bei der BAG.
Unser vielfältiges Spektrum für Ihre Gesundheit umfasst:
- modernstes Fitnesstraining (von klassischen Geräten bis hin zu volldigitalisierten Milonzirkel)
- ein umfangreiches Kursangebot sowohl Indoor wie Outdoor
- Physiotherapie (mit allen Zertifikatspositionen)
- Wellness (alle Details unter FAQ Wellness)
- Bistro (leckere Getränke und frisch zubereitete Snacks)
- Gesundheitsberatung
- BGM (die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden liegt und am Herzen)
- Fahrradverleih
- und stets ein offenes Ohr 🙂
Folgende Zahlungsarten stehen Ihnen im Westpark zur Verfügung:
- bar
- per EC-Karte / Kreditkarte
- per Bankeinzug über das Mitgliedsarmband
- auf Rechnung
Das Westpark-TEAM freut sich über Ihre Anfrage und berät Sie gerne persönlich und individuell. Sprechen Sie uns an – egal ob telefonisch oder per Mail – und vereinbaren Sie Ihren Termin.
BGM
Mit BGM schaffen Sie eine klassische Win-Win-Situation für Mitarbeitende, Führungskräfte und Betrieb:
Nutzen für Ihre Beschäftigten:
Ihre Beschäftigten profitieren von gesünderen Arbeitsbedingungen und erfahren Wertschätzung. BGM gibt auch den Ansporn sich um die eigene Gesundheit zu kümmern. Mehr Gesundheit und Wohlbefinden folgen ebenso wie ein besseres Betriebsklima und eine gesteigerte Bereitschaft sich im Betrieb einzubringen: Die Beschäftigten sind mit Engagement und Spaß dabei.
Nutzen für Ihren Betrieb:
In Zeiten des demografischen Wandels geben Nachwuchssorgen und eine alternde Belegschaft den Themen Sicherheit und Gesundheit zunehmend Bedeutung. Durch ein BGM kann das Image Ihres Betriebs und damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit steigen; denn Aspekte wie Angebote zur Gesundheitsförderung oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden für Bewerberinnen und Bewerber immer wichtiger. BGM trägt außerdem zu reibungslosen Arbeitsabläufen bei und reduziert Ausfälle und Störungen im Betriebsablauf. Die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Kommunikation und das Miteinander verbessern sich, Fehlzeiten und Krankheitskosten werden gesenkt, die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Beschäftigten werden gestärkt. Kurzum: BGM reduziert Ihre Kosten und fördert den Erfolg Ihres Unternehmens.
BGM ist ein systematischer Ansatz zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz.
Unser JUMP!-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Digital und Infos zur App: JUMP!
Per Mail: info@jump-bgm.de
Persönlich: Im Westpark bei Theresa Huth oder Christopher Huber
Physio
Selbstverständlich. Allerdings bitten wir Sie um frühzeitige Benachrichtigung, so dass wir das Zeitfenster für andere Patienten öffnen können. Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor der Therapie eintreffen, ist dies leider nicht mehr möglich. Kurzfristig abgesagte Termine müssen wir Ihnen deshalb in der Regel privat in Rechnung stellen.
Unsere Therapeutinnen und Therapeuten sind für Sie direkt in der Praxis oder als Hausbesuch bei Ihnen zu Hause da.
Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:
- Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
- Ihren Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)
- Ihren Terminplaner
- Rezeptgebühr oder ggf Befreiungskarte
- Zu jeder Behandlung ein frisches Badehandtuch oder Bettlaken (80 x 140 cm oder größer)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.
Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift, Datum und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.
Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einziehen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.
Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
- 10,00 Euro pro Verordnung
- + 10% des gesamten Behandlungspreises
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.
MT: Manuelle Therapie
KG: (Allgemeine) Krankengymnastik
KMT: Klassische Massagetherapie
MLD: Manuelle Lymphdrainage
KGN/KG-Neurologie: Krankengymnastik auf neurologischer Grundlage
BGM: Bindegewebsmassage
KT: Kältetherapie
ET: Elektrotherapie
WT: Wärmetherapie
TR: Traktionsbehandlung
ÜB: Übungsbehandlung
KGG: Krankengymnastik am Gerät
MTT: Medizinische Trainingstherapie
Fango, Naturmoor
Physiotherapie ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die während einer Behandlung durchgeführt werden können. Krankengymnastik ist eine Behandlungsform der Physiotherapie, die jeder examinierte Physiotherapeut ohne Zusatzqualifikation ausführen kann und darf. Hierfür wird auf ein breites Spektrum von aktiven und passiven Behandlungsmöglichkeiten zurückgegriffen. Dazu gehören zum Beispiel Funktionelle Bewegungstherapie (FBL), Dehnungen, Ansteuerung und vieles mehr. Die Manuelle Therapie hingegen, ist eine spezielle Behandlungsform und Zusatzqualifikation der Physiotherapie, bei der insbesondere Mobilisationstechniken für Muskeln und Gelenke angewendet werden.
Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept in der Regel seine Gültigkeit.
Der G-BA hat die Frist für den Beginn der Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen oder -zahnärztlichen Verordnung auf 28 Tage festgesetzt.
Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.
Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.
Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3. Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen 1,5-1,6%.
Ihr behandelnder Arzt stellt das Rezept für Sie aus. Die Anzahl der Behandlungen richtet sich nach dem Heilmittelkatalog und der Einschätzung des Arztes.
PRÄVENTIONSKURSE
Hier bitten wir Sie, den direkten Kontakt zu Ihrer PKV zu suchen. Gesetzliche Kassen sich zur Bezuschussung verpflichtet, private Kassen nicht. Hier wird in der Regel individuell entschieden.
Es gibt vier Handlungsfelder im Präventionsgesetz: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stress, Sucht. Wir sind Experten im Bereich der Bewegung und daher hier auch zertifiziert.
Hier entscheidet jede Krankenkasse individuell. Bitte kontaktieren Sie vor Beginn des Kurses Ihre Kasse.
Der Kurs geht über 8 Wochen und kostet 120€. Diese sind zum Kursbeginn bei uns (bar oder per ec-Karte) zu zahlen. Am Ende des Kurses bekommen Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme für Ihre Krankenkasse.
Nachdem Sie den Kurs vollständig gezahlt und an mindestens 7 Trainings teilgenommen haben, stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und die Erstattung wird von der Krankenkasse auf Ihr Konto vorgenommen.
Diese Frage kann Ihnen nur Ihre Krankenkasse beantworten. Unsere Kurse sind von der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert und somit sicher förderbar.
REHASPORT
Sie benötigen für die Teilnahme am Rehasport folgendes:
- Trinken in einer Plastikflasche
- Sportkleidung/bequeme Kleidung
- saubere Sportschuhe
- Handtuch
- evtl. Nackenrolle/Kissen, falls Sie Beschwerden bei Übungen in Rückenlage haben
Sobald Sie eine genehmigte Verordnung Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung haben, werden die Kosten für die Teilnahme am Rehasport zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Für Sie fallen keinerlei Kosten an.
Eine Rehasport-Verordnung, die zunächst von Ihrem Arzt ausgestellt wurde, verliert Ihre Gültigkeit nicht.
Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme genehmigt, läuft der Genehmigungszeitraum. Dieser beläuft sich für 50 Einheiten i.d.R. auf 18 Monate (Deutsche Rentenversicherung: 6 Monate).
Sobald alle 50 Einheiten absolviert oder alternativ 18 Monate (bzw. 6 Monate bei der DRV) vorüber sind, verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit.
RV-FIT
Ja. Sie erhalten für jeden ambulanten Trainingstermin fünf Euro Fahrtkosten, sofern Ihnen diese Kosten auch tatsächlich entstanden sind. Bei stationärer Prävention erhalten Sie die Fahrtkosten mit Bus, Bahn (2. Klasse) oder dem eigenen PKW (20ct/km). Die Fahrtkosten werden Ihnen direkt in von der Deutschen Rentenversicherung erstattet.
Leider kommt RV Fit für Sie nicht in Betracht, da Sie derzeit nicht beschäftigt sind. Der Gesetzgeber eröffnete die Präventionsleistungen der Rentenversicherung für Versicherte, bei denen die ausgeübte Beschäftigung gefährdet ist.
Krankenkassen bieten ebenfalls Präventionsleistungen an. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse.
Leider nein. Wenn Sie bereits eine Rente beziehen oder beantragt haben, kommt RV Fit für Sie nicht mehr in Betracht. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung.
Nein, das kann Ihr Arbeitgeber nicht. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung und müssen keinen Urlaub nehmen.
Die Startphase zu Beginn und die Auffrischung am Ende der Prävention sind ganztägig. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie für diese Tage freizustellen und das Entgelt fortzuzahlen. Die regelmäßigen Trainingstermine sind berufsbegleitend. Das heißt, dass Sie diese Termine außerhalb der Arbeitszeit in Ihrer Freizeit wahrnehmen.
T-RENA
Das Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge gilt für Versicherte, die eine medizinische Rehabilitation nach § 15 SGB VI abgeschlossen haben.
T-RENA kommt in Betracht für Versicherte mit Beeinträchtigungen bzw. Funktionseinschränkungen am Haltungs- und Bewegungsapparat und zwar unabhängig von der Grunderkrankung bzw. der Reha-Entlassungsdiagnose. Um den Bedarf von T-RENA zu dokumentieren sollte im Empfehlungsformular (G4802) eine orthopädische Diagnose angegeben werden.
Insgesamt dürfen Sie 26x (wir empfehlen 1-3 mal die Woche) zu uns kommen. Am Ende des Programmes gibt es die Möglichkeit, dass wir gemeinsam für weitere 26 Einheiten in die Verlängerung gehen. Hierzu findet ein gemeinsames Abschlussgespräch statt.
Wellness
Ja klar. Hierfür haben wir unsere „Tageskarten“ und „10er Karten Wellness“ im Angebot.
Unsichtbare Infrarotstrahlen erzeugen eine wohlige bis intensive Wärme, wenn sie auf den menschlichen Körper treffen. Je nach Strahlertyp, Intensität und Badedauer kann man wunderbar relaxen oder gesundheitsfördernde Vorgänge im Körper anstoßen.
- 3 verschiedene Saunen (Finnische Damensauna, Biosauna, große finnische Sauna im Außenbereich) – selbstverständlich auch für Rollifahrer nutzbar
- Rotlichkabine mit 5 Plätzen
- Wellnessgarten mit Außendusche
- großer Ruheraum
- Kaminzimmer zum Zurückziehen mit direkter Anbindung an unser Bistro
- 4 Erlebnisduschen
- Fußbecken und Icecrusher
Grundsätzlich empfehlen wir große Handtücher. Die Saunen sind Nacktbereiche, hier bitten wir um die Unterlage eines Handtuchs. Ansonsten haben hat sich im Wellnessbereich das Tragen eines Bademantels und Badeschlappen bewährt.